Ihr HInweis auf die Doppelstandards hat einen sehr berechtigten Kern.
Allerdings stimmt es nicht, dass "Vorerkrankungen, Unfallfolgen, Altersschwäche sind als ausschlaggebende Ursache" per se uninteressant sind.
Das RKI schreibt ja selbts von Sterbefällen "bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war". Diesbezüglich gibt es jedoch offensichtlich Missverständnisse, die dem RKI schon sehr lange bekannt sind, und die das RKI ganz einfach mit einer überarbeiteten Sterbefalldefinition klären könnte.