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  • windruf

51 Beiträge seit 22.03.2019

Re: Das ging schon 1937 los mit der deutschethnischen Säuberung in RUS...

Axellarius schrieb am 06.09.2021 13:20:

windruf schrieb am 06.09.2021 13:00:

Erschiessungen - war eine Form der Bestrafung bei bestimmten Vorgehen. es gab keine Dokumente, nicht mal Anzeichen für explicite Erschießungen von Deutschen.

Genau. Fand also statt. Als Vergehen Kritik eines örtlichen Kommunisten z.B.

bei Weiten nicht so schlimm und die Deutschen wurden da nicht anderes, als der Rest behandelt.

Deportation - heißt aus dem Land kicken. da die Deutschen SU nicht verlassen haben gab es auch keine Deportation.

Wie auch immer du das nennen magst.

Zwangsumsiedlung nennt sich das.

Vieh- und Güterwagons - SU Eisenbahn war für rasanten Anstieg von transportierten Gütern und Menschen nicht bereit, deshalb wurden Vieh- und Güterwagons zum Transport von Menschen eingesetzt. aller Menschen, nicht nur Deutschen.

Wie auch immer du eine zwangsweise Umsiedelung ohne Hab und Gut in 24h + komplette Enteignung begründen möchtest.

etwas übereilt und manch-einer nahm die Chance sich zu bereichern, was im Chaos nicht verwunderlich ist, aber holen uns in Erinnerung, was mit Japanern in USA und Juden in Deutschland zur Zeit so geschah und verstehen, dass es bei Weiten schlimmer zugehen kann.

Arbeitslager - heißt, dass du inhaftiert bist und dort arbeitest. eigenes Haus und Arbeit in den gleichen Jobs, wie andere Ortsbewohner, ist kein Arbeitslager.

Ich habe Arbeitslager geschrieben und ich meine Arbeitslager. Allein, ohne Familie, in einer Barracke mit hundert anderen Häftlingen 11 Jahre lang Bäume fällen.

Sie verwechseln die zwangsumsiedelte Deutsche im 41 und kriegsgefangene Deutsche nach 45. wehrend die Zweiten immer in Arbeitslagern bis Freilassung waren, haben die Ersten einen Haus (nicht immer sofort und nicht unbedingt gut) und eine Arbeit in normalen Betrieben bekommen. und da sie familienweise umgesiedelt wurden, war es ehe eine Ausnahme, dass Familien zerrissen wurden.

und die Deutschen hatten die gleichen Rechte wie die anderen Bürger von SU.

Die nach Kasachstan in Viewagons gebrachte Restfamilie stand unter Sonderkommandanturaufsicht bis 1955. D.h. u. A. keine Bewegungsfreiheit ausserhalb des Dorfes.

nicht Bewegungsrecht sondern Unsiedlungsrecht wurde eingeschränkt. heißt man durfte nicht außerhalb des Gebietes umziehen. Fahren, dagegen, war kein Problem.

egal wie Sie es drehen und wenden, es wird keine ethnische Säuberung. höchstens eine übereilte und deshalb etwas chaotische Zwangsumsiedlung.

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