hallimasch schrieb am 21.01.22 09:42:
[...] Und wenn der Staatsschutz (mittlerweile ein bezeichnendes Wort) weiß, dass böse Nazis mit spazieren, dann sollen sie diese doch gezielt herauspicken.[...] "
Machen die nicht, weil sie die doch selbst dahin geschickt haben, um so das Anliegen der Spaziergänger öffentlich diskreditieren zu können.
Warum wurde damals bspw. vom BGH das NPD-Verbot abgelehnt? Das Gericht stellte fest, dass die Führungskader dieser Partei so vom Staatsschutz unterwandert waren, dass man da gar nicht sicher von einer genügenden staatsferne sprechen konnte.
Oder die Nazi-Mörderbande "NSU", die war auch völlig embedded in den Strukturen der staatlichen Sicherheitsorgane.