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  • IRobot

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2014

Re: GG Artikel 16a Absatz 2

Du meinst natürlich die sehr umstrittene Grundgesetzänderung von 1993.

Die nach einer unglaublich Medienhetzkampagne Anfang der
90er durchgeprügelt wurde.

Kann und muß man wieder in die alte Fassung ändern.

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