§ 516 Begriff der Schenkung
(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
Auf Ihren EingangsPost. Ja. Ich befürchte es gibt viele die meinen, die Ukraine gehört ihnen. Und die sind nicht nur nord, nord östlich der Ukraine beheimatet. Und ja, für die ist es ein Verschenken der Ukraine. So sehr haben diese sie schon in ihren Besitz genommen.