Pearphidae schrieb am 01.12.2024 19:21:
HerrMeLin schrieb am 01.12.2024 17:22:
B.Eckstein schrieb am 01.12.2024 07:24:
BE NI schrieb am 01.12.2024 01:35:
Und wer soll die Waffen bezahlen?
Die Stadt Berlin muss jetzt schon 3 Mrd. € einsparen. Heißt: die Schulen werden noch weiter verfallen, die Verwaltung noch beschissener, die Kultur bald unbezahlbar. Und dann sollen wir den Krieg eines Landes finanzieren, dem wir gegenüber nicht mal Bündnisverpflichtungen haben, geschweige denn irgend einen Beistandsvertrag?Was hat die Stadt Berlin denn mit der Ukraine-Unterstützung zu tun?
Wer solche Fragen stellt, den werden Lieferengpässe zukünftiger Pandmien auch immer wieder total überraschen.
Sie betrachten den russischen Angriffskrieg als Pandemie.
Wie heißt denn das Virus?
Nein, ich mache mit dem satirischen Vergleich darauf aufmerksam, dass unsere Steuern, die in der Ukraine verfeuert werden, an anderer Stelle fehlen. Alles hängt nämlich zusammen, wie Corona gezeigt hat. Der Rotstift wird immer zuerst bei Kunst, Kultur, Sozialstaat, Bildung und Infrastruktur,... angesetzt.
Btw: Wir hätten noch viel mehr Geld sparen können, hätte Putin diesen Krieg nicht begonnen.
Btw: Alle hätten viel Geld gespart, wenn dem NATO-Betritt der Ukraine eindeutig eine Absage erteilt worden wäre.
Diese eindeutige Absage war Putin bei Besuchen von Scholz und Macron wenige Tage vor dem Angriff noch einmal explizit versichert worden. Putin hätte gut daran getan, anderen nicht seine eigene Hinterhältigkeit zu unterstellen.
Scholz und Macron können die ukrainische Verfassung nicht ändern!
Die die ukrainische Verfassungsänderung besagt nämlich eindeutig Zitat (Übersetzung Google):
"DAS RECHT DER UKRAINE
Zur Änderung der Verfassung der Ukraine (hinsichtlich des strategischen Kurses des Staates zur Vollmitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union und der Nordatlantikpakt-Organisation)
(Informationen der Werchowna Rada (WVR), 2019, Nr. 9, Artikel 50)
Die Werchowna Rada der Ukraine verfügt:
I. Nehmen Sie die folgenden Änderungen an der Verfassung der Ukraine vor (Wedomosti Werchowna Rada der Ukraine, 1996, Nr. 30, Artikel 141):
1. Der fünfte Absatz der Präambel nach den Worten „bürgerliche Harmonie auf dem Land der Ukraine“ sollte durch die Worte „und Bestätigung der europäischen Identität des ukrainischen Volkes und der Unumkehrbarkeit des europäischen und euroatlantischen Kurses der Ukraine“ ergänzt werden.
2. Abschnitt 5 des ersten Teils von Artikel 85 wird wie folgt geändert:
5) Festlegung der Grundsätze der Innen- und Außenpolitik, Umsetzung des strategischen Kurses des Staates zur Erlangung der Vollmitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union und der Nordatlantikpakt-Organisation.
3. Artikel 102 wird durch den dritten Teil mit folgendem Inhalt ergänzt:
Der Präsident der Ukraine ist der Garant für die Umsetzung des strategischen Kurses des Staates hin zur Vollmitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union und der Nordatlantikpakt-Organisation.
4. Artikel 116 wird durch Absatz 1-1 mit folgendem Inhalt ergänzt:
1-1) gewährleistet die Umsetzung des strategischen Kurses des Staates zur Erlangung der Vollmitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union und der Nordatlantikpakt-Organisation.
5. Klausel 14 des Kapitels XV „Übergangsbestimmungen“ wird gestrichen.
II. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft."
Das ist festgeschriebens Ziel!
<https://zakon.rada.gov.ua/rada/show/2680-19?_x_tr_sl=auto&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=wapp#Text>