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  • Critty

399 Beiträge seit 09.11.2007

Re: Mündliche Vereinbarungen im UN Vertragsrecht

KarlderEinfaeltige schrieb am 01.12.2024 20:21:

DasWoelfchen schrieb am 01.12.2024 12:10:

Sanherib123 schrieb am 01.12.2024 06:34:

eine Ungenauigkeit im Artikel ist, das die USA keine schriftliche Zusage abgab die NATO nicht nach Osten auszuweiten. Nachzulesen im 2+4 Vertrag von 1990, da gibt es den Zusatz keine NATO Truppen auf dem Gebiet der DDR zu stationieren und es gab wohl mündliche Zusagen von James Baker, damals US Außenminister, und Hans Dietrich Genscher, diesen Zusatz in einen Grundlagenvertrag der NATO-Russland Beziehungen aufzunehmen. Jedoch findet sich dieser Passus nicht in der NATO-Russland-Grundakte von 1997 und den Vereinbarungen die zum NATO-Russland-Rat führten. Ansonsten sehe ich den Artikel als gut recherchiert und auch die Rückschlüsse bezüglich westlichen Propaganda sind meines Erachtens sehr stimmig verarbeitet.

Die Tatsache, dass die Zusicherungen nur mündlich gemacht wurden, ändert aber - nach den Regeln der UN - nichts an ihrer völkerrechtlichen Verbindlichkeit:

Wie üblich von dir frei zusammenphantasiert. Außer dir sieht das keiner so, sonst würde es diese Debatte ja nicht geben.

Von wegen außer ihm sieht das niemand so.
Jetzt hat er Dir schon Primärquellen geliefert und Du sprichst immer noch phantasieren.
Alle Achtung, hast Dir Deinen Nicknamen gut ausgesucht.

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