Finde es lustig das Sie mit EU Recht argumentieren bei NS 2, das EU Recht aber bei den Gasspeichern wieder komplett unter den Tisch fallen lassen.
Die Betreiber durften laut EU Recht die Speicher gar nicht befüllen. Wenn es keine Kunden gibt die Gas kaufen und platz im Speicher anmieten dann bleibt der Speicher halt leer, da kann der Betreiber 0 gegen machen.
Das steht sogar in den Artikeln unsere MM Presse zu dem Thema siehe z.b.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/gazprom-fuellt-deutsche-gasspeicher-nicht-auf-a-a76e5e8a-ba67-4d86-8846-6af453c5df5e
Laut der EU-Gasmarktrichtline dürfen Produktion, Transport und Vertrieb von Erdgas nicht durch dasselbe Unternehmen erfolgen;
Es ist ein und das selbe Problem wie bei NS2 und trotzdem werden Sie nicht müde zu behaupten die Russen haben die Speicher nicht befüllt.