Ansicht umschalten
Avatar von JonChaos
  • JonChaos

mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2012

Natürlich widerspricht das Kohlegesetz EU Recht

Entschädigungen sind nur für entgangene Gewinne zu zahlen aber sicher nicht für entgangene Einnahmen.

Und Investitionen die bereits teilweise oder ganz abgeschrieben wurden, können natürlich nicht mit dem Ursprünglichen Investitionswert entschädigt werden.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten