Das sind ohnehin bloß Einzelfallentscheidungen bei Personen, die sich besonders schwerer Straftaten schuldig gemacht haben. Beispiel: Mord, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und mehrfache Körperverletzung.
Das sind ohnehin bloß Einzelfallentscheidungen bei Personen, die sich besonders schwerer Straftaten schuldig gemacht haben. Beispiel: Mord, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und mehrfache Körperverletzung.