antiimperialist schrieb am 12.06.2021 14:25:
Das sind ohnehin bloß Einzelfallentscheidungen bei Personen, die sich besonders schwerer Straftaten schuldig gemacht haben. Beispiel: Mord, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und mehrfache Körperverletzung.
Wer in Afghanistan den Feinden der Taliban zuarbeitet, den kann ein äußerst grausamer Tod erwarten. Menschen die dieses Risiko eingehen um Deutschland zu helfen, haben den absoluten Beweis geliefert hier her zu dürfen.
Direkt einbürgern und gut ist.
Würde es immer nur um die paar Hundert Bundeswehrhelfer gehen, gäbe es keine Diskussion.