antiimperialist schrieb am 12.06.2021 14:25:
Als selbst ernannter antiimperialist kennen Sie sich bestimmt gut aus in der Szene und können ihre Behauptungen ganz sicher belegen. Durchaus schwere Beschuldigungen, da werden Sie zustimmen.
Sie suggerieren dass die Behörden ausschließlich bei schweren Straftaten die Ausreise verfügen.
Das sind ohnehin bloß Einzelfallentscheidungen bei Personen, die sich besonders schwerer Straftaten schuldig gemacht haben. Beispiel: Mord, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und mehrfache Körperverletzung.
Entschuldigen Sie sich wenn Sie einige genannt bekommen, die für geringfügige Vergehen zur Ausreise verpflichtet wurden?
Unten die ersten Zahlen, die ich finden konnte. 25 T Leute in D. Fett.
https://www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-fuer-afghanische-fluechtlinge-und-ihre-beraterinnen/
Im Dezember 2016 ging der erste Flieger mit 34 Insassen. Seither wurden auf diese Weise insgesamt 1035 Menschen nach Afghanistan abgeschoben (2017: 121; 2018: 284; 2019: 362; 2020 trotz pandemiebedingter Aussetzung von April bis November: 137). Auch 2021 gehen die Abschiebungen weiter.
Angesichts von rund 25.000 in Deutschland lebenden ausreisepflichtigen Afghan*innen kann zwar bei Weitem nicht von Massenabschiebungen die Rede sein. Allerdings durchlief die bundesdeutsche Abschiebepraxis nach Afghanistan mehrere Wandlungen und die Bundesländer beteiligen sich in sehr unterschiedlichem Maße an den Abschiebeflügen. Angesichts dieser komplizierten Gemengelage fällt es nicht nur afghanischen Geflüchteten und ihren Unterstützer*innen selbst, sondern zunehmend auch ihren hauptamtlichen Berater*innen schwer, den Überblick darüber zu behalten, wer in der Praxis tatsächlich von Abschiebung bedroht ist und wer nicht.