Liest man nämlich mal den Verwendungszweck der Testkits, so sieht der Hersteller vor, dass die Tests bei Verdacht auf Covid-19 innerhalb der ersten sieben Tage nach Auftreten der Symptome angewandt werden sollen.
Somit sind anlasslose Anwendungen nicht im Sinne des Herstellers und daher nicht bestimmungsgemäß.