Kein Lehrer darf ein Kind ohne Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten vorzeitig aus dem Unterricht nach Hause schicken.
Das darf nicht mal ein Sportverein, wenn sich ein Sprössling im Training daneben benimmt.
Kein Lehrer darf ein Kind ohne Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten vorzeitig aus dem Unterricht nach Hause schicken.
Das darf nicht mal ein Sportverein, wenn sich ein Sprössling im Training daneben benimmt.