Olle Knolle schrieb am 07.04.2021 17:30:
Kein Lehrer darf ein Kind ohne Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten vorzeitig aus dem Unterricht nach Hause schicken.
Das darf nicht mal ein Sportverein, wenn sich ein Sprössling im Training daneben benimmt.
und wenn der Erziehungsberechtigte nun sein Einverständnis NICHT gibt, was dann...?