... ist es doch unangebracht das Prinzip der Individualschuld
anzuwenden, das ja übrigens auch von den Strafverfolgungsbehörden
nicht durchgängig eingehalten wurde. (Es gab auch Verurteilungen ohne
individuellen Tatnachweis). Die RAF hat ihre Taten als Kollektiv
beschlossen und ausgeführt. Und so war es in der Tat dem Zufall
überlassen, wer tatsächlich den Abzug gedrückt hat. Insofern ist auch
die Frage nach dem Schützen irgendwie belanglos.
Gruß
Keistosh
anzuwenden, das ja übrigens auch von den Strafverfolgungsbehörden
nicht durchgängig eingehalten wurde. (Es gab auch Verurteilungen ohne
individuellen Tatnachweis). Die RAF hat ihre Taten als Kollektiv
beschlossen und ausgeführt. Und so war es in der Tat dem Zufall
überlassen, wer tatsächlich den Abzug gedrückt hat. Insofern ist auch
die Frage nach dem Schützen irgendwie belanglos.
Gruß
Keistosh