exkoelner schrieb am 19.10.2021 07:51:
... dort ist schon das fotografieren und filmen von Polizisten verboten. Und was
[...]
für den Fall "einer Verbreitung, egal durch welches Mittel und Medium, des Bildes vom
Das ist aber ein ziemlicher Unterschied, ob ich einen Polizisten fotografiere oder sein Bild verbreite!
Im Gesetz steht nur die Verbreitung zu bestimmten (miesen) Zwecken unter Strafe, nicht aber das Fotografieren selbst.
Auch bei uns werden auf diversen Seiten gerne mal Polizistenbilder veröffentlicht, teilweise mitsamt der ausgeschnüffelten Wohnadresse. Dazu einige unschöne Bemerkungen und Aufforderungen. Und die Seiten kommen seltenst aus der rechten Ecke, sondern von genau gegenüber!
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Gruß
Michael