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Avatar von vantast64
  • vantast64

mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2011

Die Verfassungsrichter sind das Ergebnis einer Negativauswahl,

da die Parlamentarier sich wohl die Persönlichkeiten aussuchen, die ihren Gesetzen vermutlich am wenigsten gefährlich werden,oder auch: "Man kennt sich, man hilft sich!" Das "Bruderurteil" zum Rundfunkbeitrag RBStV ist sehenswert, "wir sprechen in der Familie nicht darüber!"
Es gab viele Gutachen zum RBStV,das unbezahlte des Bundestages nennt ihn verfassungswidrig, das unbezahlte des Finanzministeriums nennt freiheitliche Alternativen,
das teuer bezahlte Gefälligkeitsgutachten ("Ich habe zusammen mit den Rundfunkanstalten ein...") wurde als einziges ausgewählt als Begründung für den RBStV.
Mit viel Rabulistik und viel Klei-klein wurden Grundrechte übergangen, Artikel 1,2,3,5,20,
um den Wünschen der Politiker nachzukommen, die den Rundfunk zum Aufstieg und zum Machterhalt unbedingt brauchen.
Dr.Goebbels: "Der Rundfunk gehört uns und niemandem sonst!"

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