Einem Richter muß zugemutet werden können. Nebeneinkunftsfrei zu leben. Alles andere wäre Grundlage, prinzipiell befangen zu sein.
Die Richtergehälter sollten dementsprechend groß sein, daß man ordentlich leben kann. Ein Anwalt mit Selbständigenrisiko höhere Verdienste als einem Richter zuzugestehen (er haftet privat), ist ebenso sachlich begründet - Werbungskosten braucht ein Richter kaum.
Die Steuer - wenn sie denngerecht wäre, sollte überbordende Einnahmen eliminieren.
Gleiches könnte ich mir bei Abgeordnetendiäten vorstellen: Progressionsvorbehalt bei absetzbaren Kosten z.B. - alles über den Diäten betreffend.
Dann sollten Nebentätigkeiten überflüssig sein - entweder mit drin im Berufsbild oder eben weggesteuert.
Das gerade Juristen genau wissen, was noch legal ist, ist anzunehmen. Sie dann ab einer Vrrdienstgrenze ebenso mit einem Nebentätigkeitsverbot zu belegen: sollte man drüber nachdenken. Privatintrressen kollidieren, wenn nichtangestellte Juristen die Firma unterstützen, mit oder ohne Beauftragung.
Es ist unsauber, so.
Erst recht beim BVerfG, die Kollegen sollten dazu eine Stelkungnahme erbitten, als Konsequenz dann bei bereits nur möglichen Interessenkonflikten diesen Richter nicht beteiligen.
Nur ein ehrliches, sauberes Gericht hat beim Volk ein Ansehen, es steht hinter ihm. Etwas, was jeder Richter brauchen dürfte, spricht er doch im Namen des Vokkes Recht. Bin ich da Idealist oder Realist?