Stephan Harbarth ist noch - für das Bundesverfassungsgericht - recht jung und wird somit noch viele Jahre seinen Einfluss geltend machen können.
Dieser Satz ist einfach falsch, den Harbarth ist weder sonderlich jung für den 1. Senat noch resultiert daraus eine besonders lange Zeit Einfluss auszuüben wie der Autor suggeriert.
Der Satz erweckt bei mir den Eindruck als würde der Autor das Bundesverfassungsgericht mit dem US-Supreme Court verwechseln bei dem die Richter auf Lebenszeit ernannt werden. Die Amtszeit am BVG ist aber auf einmal 12 Jahre beschränkt (keine Wiederwahl möglich!), sie endet vorzeitig beim Erreichen des 68. Lebensjahres.
Unter den Mitgliedern des 1. Senat ist Harbarth mit einem Antrittsalter von 47 Jahren da auch nicht sonderlich jung sondern ziemlich genau in der Mitte, mathematisches Durchschnittsalter bei Amtsantritt ist 49, der Median ist 47 oder 48 (Harbarth bzw. Härtel)
Andreas Paulus 42
Susanne Baer 47
Gabriele Britz 43
Yvonne Ott 53
Josef Christ 61
Henning Radtke 56
Ines Härtel 48