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  • Ach Gottchen

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Re: Das Bundesverfassungsgericht genießt bei den Bundesbürgern hohes Ansehen

Porcupine17 schrieb am 18.08.2021 11:40:

2. Worin unterscheidet sich das GG von einer Verfassung, so das nur ein Gesetz ist und keine Verfassung?

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland-454028

Der Begriff "Verfassung" wurde bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität. Es sollte eine Übergangslösung bis zu einer gesamtdeutschen Verfassung sein.

Dieser Zwischenlösungscharakter kam auch in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden

.

Da das fett markierte nie stattgefunden hat, ist die Behauptung im letzten Satz unzutreffend

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