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Avatar von Subzero
  • Subzero

mehr als 1000 Beiträge seit 06.06.2000

Stimmt leider

Man könnte ja (wenn man wollte [hrhr]) das Wahlverfahren ändern:
Aktiv und passiv wahlberechtigt zur Wahl des Verfassungsrichters sind nur Personen mit dem 2. juristischen Staatsexamen.
Das würde Blindfische, gewählt aus politischer Postenschacherei wohl zuverlässig ausschließen.

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