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  • DieObersteDirektive

mehr als 1000 Beiträge seit 23.11.2018

Not und Perspektivlosigkeit

sind keine Asylgründe. " Geflüchtete" ist kein Begriff aus dem Völkerrecht.

Wenn das Heimatland ein Shithole ist, dann kann man entweder dazu beigetragen, die Situation vor Ort zu verbessern, oder man wandert aus, unter Beachtung der Einwanderunsgesetze des Ziellandes.

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