Saatgutkonzerne verlangen zum Teil auch dann Lizenzgebühren, wenn die Wildbestäubung durch gentechnisch veränderte Pflanzen erfolgt ist.
Kann der Biobauer da nicht den Spieß umdrehen und die Kontamination gegenrechnen, schließlich kann er das dann nicht mehr hochpreisig im Bioladen absetzen oder er kann die Vorgaben der Biosiegel zB. nicht mehr erfüllen.