"Die Vereinigungen „WiR2020“ und „Wir2020“, die sich in der Schreibweise nur geringfügig unterscheiden, wurden beide vom Bundeswahlausschuss als Parteien anerkannt. Die Vereinigung „Wir2020“ machte in der Sitzung geltend, es handele sich um nur eine Partei und „WiR2020“ sei nicht legitimiert gewesen, eine Beteiligungsanzeige abzugeben. "
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw27-pa-bundeswahlausschuss-842552