Tsu Tang schrieb am 14.07.2021 08:38:
Hi,
und die Einrichtung von Tarnorganisationen ("Parteistiftungen") wird mit harten Strafen belegt.
Bye
Und der Verstoss gegen die Regeln - Aberkennung der Wählbarkeit für mindestens eine Legislaturperiode bzw. 4 Jahre.
Was überhaupt mal so fehlt - ein Straftatbestand des "Verbrechens an der Demokratie"...