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Avatar von Michael Keller

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2000

Teilstaatliche Parteienfinanzierung MUSS geändert werden

denn diese ist in der jetzigen Form GRUNDGESETZWIDRIG.

Tatsächlich können juristische Personen spenden die garnicht wählen können, sondern auch noch natürliche Personen in beliebiger Höhe!

Die einzige Möglichkeit: es gibt einen Maximalbetrag den nur natürliche Personen pro Jahr pro Partei spenden können.

Diesen Betrag bekommen die Sozialhilfeempfänger etc.zusätzlich zur freien Verfügung.

Ausser Mitgliedbeitrag (dessen minimale, maximale und Durchschnitt immer bei Parteiwerbung veröffentlich werden müsste) gibts sonst NICHTS. D.h. KEINE Wahlkampfkostenerstattung etc.

Wie hoch wäre diese Maximalbetrag?

Hierzu die komplette Parteienfinanzierung geteilt durch die Anzahl der wahlberechtigten Bürger. Und da wir ja "nett" sind und davon ausgehen das nur 25% auch spenden werden: den Betrag dann mal vier.

Sollte dann so um die 5 ( FÜNF ) Euro bei rauskommen.

Erlaubt wäre z.B. damit das jemand via "Rundumschlag" CDU, CSU, FDP, Grüne je 5 EUR pro Jahr spendet.

Wenn ALG II oder Sozialhilfeempfänger meinen das die 5 EUR besser in Bier angelegt ist als bei DIE LINKE - nicht mein Problem. Die Chance auf gleichen Einfluss hätten sie jedenfalls.

Ach ja - was würde passieren? Ich vermute mal man würde doch tatsächlich "Besuch" bekommen. Die würden gerne wissen was sie machen müssen damit sie Geld bekommen... . Das dies bis heute nicht geschieht - kein Wunder. Besteht nicht der gerinste Grund dafür.

Höchste Zeit es zu ändern!

Und wenn die Kleinparteien zu blöde sind die Spielregeln ändern zu wollen - dann kann man ihnen aber auch nicht mehr helfen.

PS: die Parteinamen sind rein zufällig gewählt. Bin selbst (noch) Mitglied der PIRATEN.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.07.2021 22:18).

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