Es gibt verschiedene Gründe, weshalb einer Partei die Teilnahme an einer Wahl verweigert werden kann, für Kleinparteien relevant ist z.B. die Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften, die sie dazu sammeln muß. Und auch schon größere haben es gelegentlich geschafft, z.B. Kandidatenlisten nicht rechtzeitig einzureichen etc.
Solche formalen Ausschlußgründe sind ganz normal, und werden wohl rechtlich in der Regel nicht zu beanstanden sein.
Wenn eine Partei wegen Fristversäumnissen bei ihren Rechenschaftsberichten nicht teilnehmen darf, wäre das also bei entsprechender gesetzlicher Regelung nicht überraschend.
Aber da gleich den Parteienstatus automatisch abzuerkennen halte ich für verfassungsrechtlich ziemlich bedenklich.