Karyptis schrieb am 01.06.2023 09:14:
Auch das ist eine Einschränkung des Streikrechts. Die Darstellung des Ergebnisses der Umfrage war also völlig korrekt.
Es macht einen Unterschied, ob man von einer Einschränkung im Streikrecht allgemein spricht oder von einer Einschränkung unter bestimmten Voraussetzungen. Der Artikel bezog sich auf das gesamte Streikrecht, die Umfrage dagegen auf das Bestreiken kritischer Infrastruktur.
Behauptung:
"Demnach befürworten vor allem Befragte, die bei der nächsten Bundestagswahl die Unionsparteien oder die Grünen wählen wollen, eine Einschränkung des Streikrechts. Unter den Anhängern der Grünen sprechen sich 53 Prozent dafür aus. Bei den Unionsanhängern sind es 45 Prozent."
Tatsache:
"Eine Mehrheit der Bundesbürger will, dass Streiks im Bereich der kritischen Infrastruktur an härtere Bedingungen geknüpft oder komplett verboten werden sollen."