Niemals gehörten oder gehören die Atomwaffen Belarus (BY), daher ist das Budapester Memorandum per se nicht verletzt.
Zumal das Budapester Memorandum sprachlich eher einem Letter of Intend/Memorandum of Understanding gleicht, also keine rechtsverbindlichen Zusagen enthält, die man einklagen könnte:
"Rechtscharakter des Memorandums
Nach Empfehlung des US-Außenministeriums[19] sollten Vereinbarungen, wenn sie eher politische Willenserklärungen seien, von international rechtsverbindlichen Verträgen (treaties) in der Regel anhand bestimmter formaler, stilistischer und sprachlicher Merkmale unterscheidbar abgefasst werden: Bei eher politischen Willenserklärungen wird empfohlen, den Ausdruck „Parteien“ im Text ebenso wie den des „Vertrags“ im Titel zu vermeiden. Hinsichtlich von Handlungen sollten Ausdrücke wie „shall“, „agree“ oder „undertake“ und „will“ (letzteres wegen Missverständlichkeit) vermieden werden. Anstelle dessen seien „should“, „intend to“ oder „expect to“ zu bevorzugen. Der Ausdruck „in Kraft treten“ sei zu vermeiden, ebenso ein Bezug auf „equal authenticity“ (gleiche Rechtsgültigkeit aller Sprachfassungen). Am Schluss der Vereinbarung sollte ein Disclaimer stehen. Ein Memorandum (memorandum of understanding) sei nicht als solches schon immer rechtlich unverbindlich, daher sollte der Rechtscharakter deutlich gemacht werden.
Anhand der meisten dieser Merkmale, bis auf den Disclaimer, charakterisierte die Treaty Law Organization[20] das Memorandum entgegen einem anderslautenden Verständnis der New York Times als rechtsunverbindlich [..]"
Quelle: wikipedia
Bis denne,
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