Da das Forum weder moderiert noch geschlossen wird, will ich an das Strafgesetzbuch erinnern. Ich hoffe, dass die Behörden von sich aus entsprechende Maßnahmen ergreifen werden:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 80a Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.