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Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Schleierhaft was Kiew erwartet hat ...

Ad 1 - da haben sie recht, ihr Punkt. Putin regiert schon so ewig, dass man manchmal vergisst, dass er nicht schon immer da war. Ich korrigiere also: der Fehler war, sich überhaupt auf solche Garantien zu verlassen

Ad 2 - Darum geht es doch nicht. "Rechtlich bindend" würde bedeuten, dass die Ukraine die Garantiemächte verklagen und ihren Schutzanspruch juristisch durchsetzen könnte, dass es einen Strafkatalog für Verstöße gibt. Das so etwas nicht vorgesehen ist bedeutet aber keineswegs, dass keine Ansprüche existieren.

Ad 3 - Die Sezession erfolgte im direkten Zusammenhang mit einer Okkupation, die einen klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot des Völkerrechts darstellt. Die russischen Truppen verließen unter Missachtung des Stationierungsabkommens ihre Stützpunkte, blockierten die Häfen und übernahmen die Kontrolle über die Insel. Durch diesen initialen Gewaltakt sind alle daraus folgenden Akte, die Beschlüsse des Parlaments, die Beschlüsse der neuen Regierung, das Referendum, der Beitritt, samt und sonders nichtig. Ihre Anerkennung wäre selbst ein Verstoß gegen das Völkerrecht - deshalb haben ja bisher nur sehr wenige Staaten diese vollzogen.

Ad 4 - Nein. Wie kommen sie darauf???
Der Putsch war ein innerstaatlicher Vorgang, auf den das Völkerrecht nicht anwendbar ist. Um daraus einen zwischenstaatlichen Konflikt zu machen ist wesentlich mehr nötig, als dass die EU und USA die Putschisten einfach nur unterstützten (z.B. mit Geld), z.B. die Lieferung von Waffen oder der Einsatz von Truppen.

Wenn es eine völkerrechtlich relevante Einmischung gab, dann von russischer Seite, wenn es denn russische Kräfte waren, die das Blutbad unter den Demonstranten anrichteten und sie auf russischen Befehl handelten. Dieses Gerücht konnte aber weder abschließend bewiesen noch widerlegt werden.

Die Selbstermächtigung der "Putschisten" war als Notmaßnahme, die durch die Flucht des amtierenden Präsidenten notwendig geworden war, rechtlich gedeckt, zumal zeitnah faire Wahlen unter neutraler Beobachtung der OSZE stattfanden.

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