Typ 2 Diabetes kann ebenso insulinpflichtig sein, wie auch der Typ 1 Diabetes. Insofern ist die inzwischen veraltete Bezeichnung als „nicht insulinpflichtiger Diabetes“ nicht nur veraltet, sondern schlicht falsch - als Mediziner, sollte man solch irreführenden Bezeichnungen nicht wiederholen, auch wenn sie allgemein verbreitet sind.
Wer Volkskrankheiten wie Diabetes verhindern will, muss in erster Linie die lebensmittelverarbeitende Industrie in die Pflicht nehmen. So lange es der Industrie erlaubt ist, Lebensmittel so zu verarbeiten, dass Menschen daran erkranken, wird sich der Trend zu immer mehr und jünger erkrankenden Menschen nicht ändern.
Fastfood und Co. stärker zu besteuern, wäre zum Beispiel eine Möglichkeit. Oder man könnte die Konzerne über Abgaben an den Auswirkungen ihrer Produkte finanziell beteiligen.
Fastfood darf nicht billiger sein als gesunde Nahrung!