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Re: Die Weitergabe von Methadon ist untersagt, da es grundsätzlich

ondori schrieb am 08.06.2024 14:49:

den Bedingungen des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt.
(...)

Und das nicht ohne Grund.
Denn Methadon macht zwar nicht high wie Heroin - aber das Zeug ist dennoch ein extrem starkes Schmerzmittel, das bei Menschen ohne Suchthintergrund/Opioidgewöhnung schon in Dosen von 50mg bis 75mg mal eben tödlich ist. Und selbst jahrelange Junkies mit extremem Konsum können bei einer 100mg Dosis durchaus auch mal ein Fall für den Rechtsmediziner werden.

Bei Zucker müsstest du schon um die 2,5kg zu dir nehmen um tot aus den Latschen zu kippen. Also etwa 50 Tafeln bzw. 5kg Schokolade.
Und viele der Süßstoffe kannst du im Prinzip in unbegrenzter Menge zu dir nehmen, weil die chemisch inert sind, die kommen unten genau wieder so raus, wie sie oben rein gekommen sind.

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