Da haben Sie also (immer?) schon "zu verhältnismäßig humanen Preisen" wohnen können und dann am Ende auch noch ein komplettes Haus dazubekommen. Und wenn dafür Steuern fällig werden, muß der Wert schon strack auf die Million zugehen, wenn nicht sogar darüberliegen, denn bei zwei Geschwistern wird Erbschaftssteuer erst ab 800.000 Euro fällig, wenn ich mich recht erinnere?
Und nun jammern Sie, daß Artikel 14 des Grundgesetzes auch mal für Sie gelten soll?