andimars Beitrag hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß sowohl "society" wie "Gesellschaft" hier zwei mögliche Bedeutungen haben können: eine "Gesellschaft" im Sinne des Vereinsrechts oder im Sinne der "bürgerlichen Gesellschaft", also sozusagen (fast) aller Zusammenlebenden, ohne daß ein spezieller formeller Beitritt nötig wäre.
Ich war von einer "Gesellschaft" im Sinne des Vereinsrechts ausgegangen. Habe ich es da richtig verstanden?