Ob das Recht auf freie Religionsausübung auch beeinhaltet, bspw. afrikanische Glaubensgenossen ohne Papiere hier auf Staatskosten anzusiedeln, und erhebliche Mengen an Steuergeldern für kirchliche Projekte zu beanspruchen, während die Kommunen währenddessen verarmen, das kann ich natürlich, mangels Fachkenntnis, nicht beurteilen.
Meine mich aber zu erinnern, dass es auch sowas wie ein Selbstbestimmungsrecht der Völker gibt, welches nationalem Recht vorsteht. Eine Folge der eher nachlässigen Beachtung des Völkerrechtes sind ja die bedauernswerten Flüchtlingsmassen.
Was den Komplex der Mißhandlung Schutzbefohlener angeht, haben sich legale Extrawürste jedenfalls nicht als Segen erwiesen.