https://www.wa.de/hamm/klimapilger-machen-hammer-polizei-schwere-vorwuerfe-noch-nie-solche-aggression-erlebt-hamm-polizeigewalt-90884907.html
Eine Gruppe von 20 Pilgern/Demonstranten wurde wohl zunächst von zwei Polizisten angehalten, die davon ausgingen, dass der Marsch eine nicht genehmigte Demonstration sei. Als die Gruppe weiter gehen wollte, rief die Polizei Verstärkung und begann, Aufnahmen von Gruppe und Transparenten zu machen.
Die Marschierer filmten im Gegenzug die Polizei, was diese nicht in Ordnung fand. Als die Polizei ein Handy beschlagnahmen wollte, flüchtete der Handybesitzer in ein Auto, vor dass sich weitere Teilnehmer stellten. Diese - unter anderem zwei 66- und 73jährige Frauen - wurden dabei von der Polizei zu Boden geworfen.
Die Marschierer sagen, die Polizei habe die Gruppe daran gehindert, einen Krankenwagen zu rufen, die Polizei bestreitet das. In jedem Fall mussten die Frauen nach der "Behandlung" durch die Polizei im Krankenhaus versorgt werden.
Die beiden Fragen, die sich stellen, ist zum einen die nach dem Recht, Polizisten an öffentlichen Orten zu filmen,* und die Frage, ob es angemessen ist, kleine Gruppen von friedlichen Wandern als unangemeldete Demonstration zu klassifizieren und am Weiter laufen zu hindern.
* Das Filmen von Polizisten in der Öffentlichkeit ist erlaubt. Das Veröffentlichen der Aufnahmen nicht, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte von Polizisten oder anderen Personen verletzt. Wenn die Polizei damit durchkommt, Unterhaltungen in der Öffentlichkeit als hochgeheime Dienstbesprechungen ein zu stufen und damit die gewaltsame Beschlagnahmung und Durchsuchung von Handys rechtfertigt, wird dadurch ein Grundrecht der Filmenden ausgehebelt.