Der Inhalt des Gesetzes ist die Nichtexistenz eines Versammlungsrechts unter freiem Himmel. Formuliert wird das etwas versteckt als Gesetzesvorbehalt. Versammlungen unter freiem Himmel sind daher erlaubnispflichtig.
Und bei Corona haben wir gelernt, dass sogar Versammlungen in Räumen erlaubnispflichtig sind.