Bratapfelkuchen schrieb am 27.07.2021 09:17:
Diese hochgeheime Einsatzbesprechung wird also so abgehalten, daß ein nicht-uniformierter 26-jähriger diese heimlich (daher ja nur der Verdacht) aufgezeichnet haben soll.
Eine Besprechung unter Polizisten richtet sich eben nicht an die Öffentlichkeit und wenn die Polizisten nicht laut gesprochen bzw dies nicht in direkter Nähe zur Versammlung taten handelt es sich um Aufzeichnen von nichtöffentlich gesprochenen Wort.
Für den Fall gibt es übrigens auch ein Gesetz
https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Bis zu 3 Jahre Knast.