Ansicht umschalten
Avatar von die-Harke
  • die-Harke

mehr als 1000 Beiträge seit 06.02.2021

Es geht nicht um "hochgeheime" sondern um Vertraulichkeit des Wortes

Bratapfelkuchen schrieb am 27.07.2021 09:17:

Diese hochgeheime Einsatzbesprechung wird also so abgehalten, daß ein nicht-uniformierter 26-jähriger diese heimlich (daher ja nur der Verdacht) aufgezeichnet haben soll.

Eine Besprechung unter Polizisten richtet sich eben nicht an die Öffentlichkeit und wenn die Polizisten nicht laut gesprochen bzw dies nicht in direkter Nähe zur Versammlung taten handelt es sich um Aufzeichnen von nichtöffentlich gesprochenen Wort.

Für den Fall gibt es übrigens auch ein Gesetz

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Bis zu 3 Jahre Knast.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten