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  • Tobias Claren

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Re: Es geht nicht um "hochgeheime" sondern um Vertraulichkeit des Wortes

die-Harke schrieb am 27.07.2021 12:04:

Bratapfelkuchen schrieb am 27.07.2021 09:17:

Diese hochgeheime Einsatzbesprechung wird also so abgehalten, daß ein nicht-uniformierter 26-jähriger diese heimlich (daher ja nur der Verdacht) aufgezeichnet haben soll.

Eine Besprechung unter Polizisten richtet sich eben nicht an die Öffentlichkeit und wenn die Polizisten nicht laut gesprochen bzw dies nicht in direkter Nähe zur Versammlung taten handelt es sich um Aufzeichnen von nichtöffentlich gesprochenen Wort.

Für den Fall gibt es übrigens auch ein Gesetz

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Bis zu 3 Jahre Knast.

Juristen sehen bei Aufzeichnungen der Polizei KEINEN Verstoß gegen StGB 201:
https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/polizei-gewalt-filmaufnahmen-101.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Wenn die ihre "Besprechungen" öffentlich hörbar machen, gilt das auch dafür.
Man könnte die auch mit guter Kamera aus der Entfernung filmen, und dann einen Lippenleser beauftragen...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.07.2021 12:12).

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