Tobias Claren schrieb am 28.07.2021 12:17:
Wie Pervers das "Versammlungsecht" ist, zeigt sich doch daran, dass wenn die mit leeren Plakaten und Bannern gelaufen wären, es nicht zu verbieten wäre, weil keine Demonstration.
Oder 200 Personen mit Banner und Schildern die leer sind...
Eine Hochzeitsgesellschaft mit 200 Personen darf sich zum Spaziergang treffen, ohne dass es angemeldet werden muss.
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Das Versammlungsrecht (je nach Bund und Länder) hat sicherlich einige Ecken, Kanten und kritikwürdige Punkte.
Aber daß "leere Plakate und Banner" keine politische Aussage darstellen und demzufolge nicht unter das Versammlungsrecht fallen sollte wohl einleuchten. Eher wären das Fälle für Psychologen.
mfg, kruziform