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  • hubid

mehr als 1000 Beiträge seit 16.12.2000

Re: Islamisten betätigen sich ja auch nur religiös

ollid schrieb am 27.07.2021 11:29:

esathegreat schrieb am 27.07.2021 11:25:

Nix muss angemeldet werden.
Das hier ist nicht die Türkei

§ 14
(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden [...]

Das ist korrekt, wird jedoch von kaum einer Versammlung eingehalten. Machst Du zum Beispiel mit einem Kollegen ab, bei schönem Wetter die Mittagspause draussen auf einer Bank zu verbringen, so stellt dies eine Versammlung gemäss § 14 dar. Diese Versammlung müsste also 48h vorher angemeldet werden. Zum Glück kommt praktisch niemand dieser Anmeldepflicht nach, sonst würden die Ämter in Anmeldungen richtiggehend ertrinken und es würden (selbstverständlich angemeldete) Öko-Demonstrationen zur Eindämmung der Anmeldepapierflut in allen grösseren Städten stattfinden.

Der Ermessensspielraum ist hier sehr gross, die Polizei greift nur äusserst selten bei unangemeldeten Versammlungen zwecks ihrer Auflösung ein, normalerweise erst, wenn die Versammlung als potentiell gefährlich für andere Subjekte oder Objekte darstellt

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