Artikel 8 ist doch nicht so schwer zu lesen. In Gebäuden darf man sich ohne Erlaubnis versammeln, außer es wird einem z.B. wegen Corona verboten.
Draußen gibt es gar keine Versammlungsfreiheit, sondern alle Versammlungen bedürfen einer Erlaubnis. Das steht klar in Absatz zwei. Ein Gesetzvorbehalt negiert ein Grundrecht prinzipiell.