Tobias Claren schrieb am 28.07.2021 14:09:
Der Einsatz war genau so gerechtfertigt wie ein Einsatz zur Durchsetzung der Rassengesetze.
Also gar nicht.
Eine staatlich geschaffene rechtliche Grundlage rechtfertigt keinen Einsatz dieser Art. Verhältnismäßigkeit der Mittel ist ein bekannter Begriff. Ich bin kein Jurist. Ist der Juristen nicht gut bekannt?