knarr schrieb am 28.07.2021 14:05:
Wenn man bei Verteidigern von Grundrechten ebenfalls von "frommen Pilgern" lesen würde, wenn also weiterhin das Gefühl den Anspruch auf Grundrechte zu halten als religiös missionarische Eifer verhöhnt wird,
Da ist zwar ebenfalls manchmal von "fromm" die Rede, aber in einem anderen, übertragenen Sinne.
ist man vielleicht selbst (statt auf dem Kreuzweg oder an einer Kreuzung) im "Courthouse Blues" oder versteht, dass das Spiel auf Zeit vom Rechtsstaat über Gebühr an dem Rücken von schwächeren Rechtssubjekten nämlich natürlichen Personen ausgetragen wird.
Ich halte es eher für streitbar, wenn ein Grundrecht durch ein Gericht "hereininterpretiert" wird. Bei der informellen Selbstbestimmung ist es ja okay.