Plasma schrieb am 27.07.2021 09:52:
Nirgendwo im Grundgesetz steht dass eine Versammlung angemeldet werden muß. Dies ist eine Erfindung des Obrigkeitsstaates, die seit Jahrzehten so praktiziert wird, aber trotzdem schon immer illegal war und ist.
Das steht nicht im Grundgesetz, sondern im Versammlungsgesetz, welches über das GG legitimiert wird.
GG Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.