kemmerich schrieb am 27.07.2021 09:33:
Wer mit politischen Botschaften marschieren gehen will, muss das Versammlungsrecht beachten. Ist hier so, beschwert sich auch niemand drüber.
Wieso soll eine Ausnahme für Christen gemacht werden? Die Botschaften auf den Transparenten sind nun mal zweifellos politisch, und das bleiben sie auch dann, wenn man die Ziele der pilgernden Demonstranten persönlich für richtig hält.
Nun ist die Polizei selbstverständlich dazu angehalten, bei ihrem Einsatz die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen zu beachten. Möglicherweise gab's da Mängel, und die müssen natürlich geprüft werden, so wie nach jedem anderen Demo-Einsatz auch. Aber Sonderrechte für Religionsgruppen? - Ne, bitte nicht!
Das Versammlungsrecht selbst ist ein Problem, solange es Versammlungen sind, die niemand direkt stören.
Wenn Demonstranten in großer Menge Straßen unbefahrbar machen etc., OK.
Wenn sie aber an Landstraßen entlang laufen, und ihre Schilder hochhalten, muss das unangemeldet möglich sein. Was auch möglich ist, viele Menschen stehen oder laufen mit Botschaften als Einzelpersonen an Straßenecken etc..
Bundespräsident Gauck hatte sogar dazu aufgerufen.
Auch wenn sie auf der Domplatte, vor dem Hauptbahnhof etc. stehen.
Völlig unabhängig vom Hintergrund der Person.
Deshalb hat ja Dutschke oder war es Ohnesorg "Spaziergänge" gemacht.
Diese Leute hier könnten als Spaziergänger mit Schildern max. so breit wie sie selbst, oder T-Shirts durch die Stadt laufen...
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.07.2021 11:35).