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  • Tobias Claren

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Re: Das Gesetz wird über Verordnungen ausgehebelt ...

Karolis schrieb am 27.07.2021 17:24:

Der Inhalt des Gesetzes ist die Nichtexistenz eines Versammlungsrechts unter freiem Himmel. Formuliert wird das etwas versteckt als Gesetzesvorbehalt. Versammlungen unter freiem Himmel sind daher erlaubnispflichtig.

Und bei Corona haben wir gelernt, dass sogar Versammlungen in Räumen erlaubnispflichtig sind.

Die Nichtexistenz eines Rechtes ist kein Verbot dessen.
Ein grundlegender Rechtsgrundsatz ist, dass ALLES erlaubt ist, was nicht verboten ist.

Und was ein Verbot angeht, gilt das dann aber auch nur auf öffentlichem Gelände.
Wenn es freier Himmel aber privat ist, hat der Staat nichts zu melden.
Und wenn sich da Hooligans zum Prügeln treffen wollten, sollte man dem Staat auch mit NATO-Draht, Reizgas etc. den Zugang verwehren.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.07.2021 11:43).

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