Karolis schrieb am 28.07.2021 05:51:
Wenn eine Versammlung verboten werden kann, dann sind alle Versammlungen erlaubnispflichtig. Und diese Möglichkeit räumt Artikel 8 ausdrücklich ein.
Daran ändert sich auch nichts, wenn viele (gefällige) Versammlungen erlaubt werden.Alles andere ist nur Verschleierung.
Nein, es gibt ganz ausdrücklich keine Möglichkeit des Staates zu entscheiden, ob die Demo erwünscht ist.
Es gibt nur eine Anmeldepflicht, damit geprüft werden kann, ob etwas aus Gründen des Verkehr, Gefahren etc. dagegen spricht. Aber ausdrücklich NICHT die Inhalte.